27.05.2022
Im Kanton Zürich galten in Gesundheitseinrichtungen bis zum
29. Mai 2022 noch Bestimmungen zum Schutz vor Covid.
Die kantonale Gesundheitsdirektion hat nun per 30. Mai 2022 die Maskentragpflicht für Personal und Besucher gänzlich aufgehoben.
Bewohner, welche sich weiterhin schützen möchten, dürfen bei direktem Kontakt gerne eine Maske tragen, welche wir weiterhin zur Verfügung stellen werden.
Wir werden es geniessen, Ihnen ab Montag endlich wieder mit unserem Lächeln begegnen zu können. Wir alle werden neue Gesichter kennen lernen, da wir uns über zwei Jahre mit Maske begegnet sind.
Wir freuen uns auf die befreiende «Entmaskung»